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Hygienekreislauf im Detail: Risikoklassifikation

In jeder Praxis sind viele verschiedene Medizinprodukte vorhanden, mit denen die Patient*innen in Kontakt kommen können. Daher ist es innerhalb des Hygienekreislaufs von größter Bedeutung, dass diese Dentalprodukte normkonform aufbereitet werden, um eine nosokomiale Infektion (eine im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung erworbene Infektion) zu vermeiden (§ 23 IfSG). Dies gelingt, wenn Sie das Einsatzgebiet, den Schwierigkeitsgrad der nachfolgenden Aufbereitung und die Herstellerangaben beachten. Dabei soll für jedes Medizinprodukt vor seiner Aufbereitung eine Risikobewertung schriftlich festgehalten werden.

Gemäß den Klassifizierungsregeln werden Medizinprodukte in vier Risikoklassen unterteilt: I, IIa, IIb und III (je nach Risiko bei der Anwendung). Darüber hinaus gibt es noch die Unterklassen Is (sterile Klasse I Produkte) und Im (Klasse I Produkte mit Messfunktion).

Unkritische Medizinprodukte

  • Kommen nur mit intakter Haut in Berührung.
  • Extraorale Teile des Gesichtsbogens, Schieblehre.

Semikritische Medizinprodukte A

  • Semikritisch A: Sonde, Pinzette, Spiegel für allgemeine, nicht invasive Maßnahmen
  • Ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung

Semikritische Medizinprodukte B

  • Semikritisch B: rotierende oder oszillierende Instrumente für allgemeine präventive Behandlungen
  • Mit besonderen Anforderungen an die Aufbereitung

Kritische Medizinprodukte A

  • Kritisch A: Instrumente oder Hilfsmittel für chirurgische, paradontologische oder endodontische (invasive) Maßnahmen
  • Ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung

Kritische Medizinprodukte B

  • Kritisch B: rotierende oder oszillierende Instrumente für chirurgische, paradontologische oder endodontische Maßnahmen
  • Mit besonderen Anforderungen an die Aufbereitung

Kritische Medizinprodukte C

  • Kritisch C: Knochengetragene Bohrschablonen in der Implantologie, die nicht im Dampfsterilisator aufbereitbar sind
  • Mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung

Der Begriff „Medizinprodukt“ ist ein Fachbegriff, der im Medizinproduktegesetz (§ 3 Abs. 1 MPG) definiert ist:

„Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der vom Hersteller speziell zur Anwendung für diagnostische oder therapeutische Zwecke bestimmten und für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke

a) der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
b) der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
c) der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder
d) der Empfängnisregelung

zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.“

Medizinprodukte sind Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung, die vom Hersteller für die Anwendung am Menschen bestimmt sind. 

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