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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.04.2024
 

1. Allgemeines/Geltungsbereich

1.1  Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, soweit es um den Verkauf und die Lieferung von Waren, Geräten und Einrichtungen geht. Die allgemeinen Regelungen, die nachstehenden Zahlungsbedingungen sowie die Haftungsbeschränkungen (gem. Ziff. 10.1 und 10.2 dieser AGB, s. u.) gelten auch für unsere Reparatur-, Montage-
und Serviceleistungen. 
1.2  Unsere Kunden (selbstständige Zahnärzte, Dentallabore u. Ä.) sind keine „Verbraucher“ im Sinne des BGB, sodass die gesetzlichen Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich nicht anwendbar sind.
 
1.3  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1  Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2  Mit der Unterzeichnung des Auftrages ist der Käufer verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen und zu bezahlen. An seinen Auftrag ist er 4 Wochen gebunden. Dieses gilt auch bei telefonischen Bestellungen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder schriftlich oder konkludent durch Auslieferung der Ware an den Käufer. Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus dem Kaufvertrag vonseiten des Käufers bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

2.3  Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Wir haften nur, soweit wir selbst für etwaige Verzögerungen oder Nichtlieferungen verantwortlich sind. Wir informieren den Kunden unverzüglich über die etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung. 

2.4 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Dieses ist insbesondere der Fall, wenn wir den mit Preisen versehenen Auftrag des Kunden gegengezeichnet haben.

2.5 An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

3. Versand/Gefahrübergang

3.1  Wir versichern die Sendungen gegen Transportschäden und Verlust. Zur Sicherung der Ansprüche gegen den Transportversicherer müssen uns Schäden und Verluste unter Beiführung eines Schadensprotokolls des Transportunternehmens oder Anlieferers unmittelbar nach Anlieferung der Sendung gemeldet werden. Mit der Anlieferung gehen Schadens- und Verlustrisiken auf den Käufer über.

3.2  Grundsätzlich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.

3.3  Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4. Preise

4.1 Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, Transport und Versicherung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Für jeden Auftrag wird ein Lieferkostenanteil berechnet.  
4.2  In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Diese weisen wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Lieferung/Leistung in der Rechnung gesondert aus. 
 
4.3  Preiserhöhungen bleiben, sofern dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, vorbehalten. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Dann gilt der am Tage der Lieferung gültige Listenpreis. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % ausmacht. 
4.4 Für Preise, die von den Listenpreisen im Onlineshop auf www.plandent.de abweichen (etwa Sonderangebote oder Aktionspreise), sind weitere Rabattierungen oder sonstige Preisnachlässe ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Kauf über eine Preisvergleichsplattform zustande kommt.
 

5. Zahlung/Verzug/Verzugszinsen

5.1  Unsere Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig. Bei Barzahlung, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum, wird Skonto in jeweils vereinbarter Höhe gewährt. Nicht skontofähig sind Rechnungen für Edelmetalle, Bücher, Ersatzteile, Reparaturen und andere Positionen, die als „nicht skontofähig“ bezeichnet sind. 
5.2  Ein Verzug des Kunden tritt mit Zugang einer Mahnung ein, spätestens wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung Zahlung geleistet hat (§ 286 II BGB).
 
5.3  Im Verzugsfalle sind unsere Forderungen mit 9 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (§§ 288 II, 247 BGB), soweit wir nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen.
 
5.4  Der Kunde kann nur dann mit etwaigen Gegenansprüchen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1  Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Einrichtungen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. 

6.2  Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und die erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Ebenso hat er die Waren gegen Feuer, Diebstahl, Vandalismus sowie Wasserschaden zu versichern.

6.3  Dem Käufer ist es untersagt, die Ware aus seinem räumlichen Geschäftsbereich zu entfernen, es sei denn, es handelt sich um Verbrauchs- oder Verarbeitungsmaterialien. Er darf die gelieferten Gegenstände weder verkaufen, verpfänden noch zur Sicherung abtreten. Ansprüche und Zugriffe Dritter, die unser Eigentum berühren, insbesondere Pfändungen, sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dasselbe gilt für etwaige Beschädigungen und Verluste. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht berechtigt uns zum Rücktritt bzw. zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes (Ziff. 6.4 u. 6.5 dieser Bestimmung), und zwar unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.

6.4  Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wobei der Kunde jederzeit, jedoch nach Ankündigung und während der üblichen Geschäftszeiten, zur Herausgabe verpflichtet ist. 

6.5  Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme nach pflichtgemäßem Ermessen zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Sicherstellungs- und Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

7. Lieferung/Lieferverzug

7.1  Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage vorliegt, ist eine Lieferfrist oder ein Liefertermin nur unverbindlich vereinbart. Die Frist/der Termin beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch anderen Verträgen – in Verzug ist.

7.2  Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen will, nicht davon, uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen, es sei denn, dass es sich um eine ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnete Frist oder einen solchen Termin handelt. Die Nachfrist beträgt bei Lieferung von Einrichtungsgegenständen und medizinischen Gerätschaften 4 Wochen.

7.3 Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. 

7.4  Die Lieferfrist oder der Liefertermin verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, wie beispielsweise Betriebsstörung, Streik etc., soweit solche Vorkommnisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten.

7.5  Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir nicht einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten.

7.6  Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

8. Montage und Inbetriebsetzung

Bei Aufträgen über Einrichtungsgegenstände, die einer Montage bedürfen, wird – sofern nicht anders vereinbart – die Montage durch unser Fachpersonal durchgeführt und nach Aufwand berechnet. Etwaige notwendige Bau- und Installationsarbeiten, wie z. B. Verlegung der erforderlichen Elektro-, Gas-, Druckluft-, Absaug- und Wasserleitungen, gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.

9. Rechte des Kunden bei Mängeln

9.1  Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel unmittelbar ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sonstige, später erkannte Mängel sind ebenfalls ohne Verzug zeitnah anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, so gilt insgesamt die Rügeverpflichtung gem. § 377 HGB. 

9.2  Bei Mängeln der Ware leisten wir nach unserer Wahl Mangelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei der Kunde Nachbesserungsmaßnahmen in zumutbarem Umfang hinzunehmen hat. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

9.3  Wird die Nacherfüllung von uns verweigert, ist sie unzumutbar oder schlägt sie sonst wie fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

9.4  Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir eine vorsätzliche Vertragsverletzung verursacht haben.

9.5  Die Gewährleistungsfrist für mangelhafte Ware und Leistung ist auf 1 Jahr beschränkt, gerechnet ab Lieferung der Ware. Eine Gewährleistung ist gänzlich ausgeschlossen, wenn uns der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 9.1 dieser Bestimmung).

9.6  Als Beschaffenheit der Waren gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

9.7  Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9.8  Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dieses auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

10. Haftungs- und Verjährungsbeschränkungen

10.1  Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

10.2 Für Mangelfolgeschäden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dieses gilt insbesondere für die Haftung für entgangenen Gewinn, z. B. etwaigen Verdienstausfall des Kunden. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, seinen Schaden möglichst gering zu halten.  

10.3  Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche (einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels), die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt 1 Jahr. Soweit ein Hersteller eine längere Gewährleistungsfrist gewährt, treten wir unsere Ansprüche an den Kunden ab.

10.4  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nebst verkürzter Verjährungsfrist nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

11. Rücknahme/Umtausch

11.1  Dem Käufer ist bei Verbrauchsartikeln innerhalb von 2 Wochen ein Umtausch- und Rückgaberecht eingeräumt. Die Waren müssen kostenfrei in einwandfreiem Zustand in unbeschädigter Originalverpackung unter Beifügung der Rechnung oder des Lieferscheines zurückgegeben werden.

11.2  Die Berechnung von Bearbeitungskosten bleibt vorbehalten. Ware aus Sonderbeschaffungen oder Sonderanfertigungen sowie Arzneimittel sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

12. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand

12.1  Es gilt das Recht der BRD, und zwar auch für Verkäufe in das Ausland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 
12.2  Ist der Kunde Kaufmann und soweit das Gesetz nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bzw. -ort vorschreibt, ist 
Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Hauptsitz unseres Unternehmens.